Flugausfall durch Corona – Rechte
In den letzten Wochen wurden unzählige Flüge aufgrund des Coronavirus annulliert. Der Flugverkehr auf der ganzen Welt wurde auf ein Minimum begrenzt, um die zunehmende Ausbreitung von Corona einzudämmen.
Falls Sie einen Flug in dieser Zeit gebucht haben, sind Sie wahrscheinlich auch betroffen. Viele Fragen kommen auf: Welche Rechte habe ich? Steht mir eine Entschädigung oder Erstattung zu? Muss ich einen Gutschein annehmen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Diese Fragen werden wir Ihnen in diesem Artikel klären und Sie über Ihre Rechte aufklären.
Ich möchte meinen Flug vorsorglich stornieren. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wer seinen Flug stornieren möchte, sollte sich in erster Linie direkt an die Airline wenden. Ob und welche Kosten dafür anfallen, hängt von den AGB und der Kulanz der jeweiligen Airline ab.
Einige Airlines reagieren kulant, wenn es um Flüge in stark betreffende Gebiete wie China, Iran oder auch Norditalien geht. Beispielsweise Lufthansa hat alle Passagierflüge bis zum 17. Mai 2020 nach China gestrichen. Betroffene Passagiere erhalten hier in bestimmten Fällen ihr Geld zurück oder können zumindest kostenlos umbuchen.
Meine Reise wurde seitens des Reiseveranstalters annulliert. Welche Rechte habe ich?
Beginnen wir mit Pauschalreisenden: Laut Europäischerer Pauschalreiserichtlinie bekommt der Urlauber binnen 14 Tagen sein Geld zurück, wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann und sie vom Veranstalter abgesagt wird. Dies trifft auf Flüge, die aufgrund von Corona abgesagt wurden, zu. Viele Reiseveranstalter bieten einen Gutschein an, dabei handelt es sich lediglich um ein Angebot! Der Kunde kann freiwillig entscheiden ob er den Gutschein annimmt oder auf eine Rückerstattung besteht. Die Airline ist gezwungen das Geld zurückzuzahlen, wenn der Fluggast darauf besteht.
Mein Flug wurde seitens der Airline annulliert. Welche Rechte habe ich?
Ähnlich wie bei Pauschalreisen gilt hier die EU-Fluggastrechtverordnung für Flüge innerhalb der EU sowie aus der EU in ein Nicht-EU-Land unabhängig vom Sitz der Airline. Das Geld muss hier sogar innerhalb von sieben Tagen erstattet werden.
Auch Zusatzkosten im Zusammenhang mit annullierten Flügen müssen erstattet werden. Zum Beispiel, wenn das Ticket für einen Ersatzflug teuer war. Allerdings dürfen Passagiere nicht eigenmächtig einen neuen Flug suchen, sondern müssen der Airline die Chance geben, einen Ersatzflug zu finden.
Auch viele Fluggesellschaften bieten erstmal Gutscheine an oder versuchen sogar mit einem Bonus die Passagiere zum Umbuchen zu bewegen. Auch für Individualreisende bleiben Erstattungen dennoch möglich. Die Airlines bitten aufgrund der Menge an Rückerstattungen um Verständnis, wenn sich dieser Prozess verzögert.
Wie schütze ich mich bei Flügen vor dem Coronavirus?
Zurzeit können wir Ihnen nur empfehlen auf unnötige Flugreisen zu verzichten. Allgemeine Hygienevorschriften sollten eingehalten werden. Bei vielen Airlines gibt es nun auch eine Maskenpflicht und einige Airlines verzichten auch darauf den Mittelsitz zu besetzen. Zusätzlich sollten Sie die aktuellen Meldungen und Reisewarnungen stets verfolgen.
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