Lifehack
Möchte man am Flughafen, keine überteuerte Wasserflasche nach der Kontrolle kaufen, können Sie auch einfach eine leere Flasche durch die Sicherheitskontrolle nehmen und diese dann nach der Kontrolle am Waschbecken auffüllen.
Einige Flughäfen bieten zudem auch nach der Sicherheitskontrolle einen Trinkbrunnen an, an dem die leere Flasche problemlos aufgefüllt werden kann.
Seit 2006 sind Flüssigkeiten, Gels oder Cremes nur noch im eingeschränkten Maße im Handgepäck erlaubt. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen abgehen. Auch fast alle anderen Länder außerhalb der EU wird diese Regelung durchgesetzt. Dies soll verhindern, dass Flüssigsprengstoff an Bord geschmuggelt wird.
Was ist nun erlaubt?
Jegliche Arten von Flüssigkeiten, auch Cremes und Gels, dürfen nur noch in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml mitgeführt werden. Des Weiteren müssen alle Einzelbehältnisse in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter eingepackt werden. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle dem Handgepäck entnommen werden und über einen Zipper oder über eine Druckverschlußleiste verfügen. Gefrierbeutel mit einem solchen Verschluss-System können indes verwendet werden.
Kleinere Flaschen oder Tuben, die nur zur Hälfte befüllt sind aber grundsätzlich mehr als 100 ml fassen, sind nicht erlaubt.
Kosmetikartikel, Schminke & Make-up
Viele dieser Kosmetikprodukte fallen unter die Kategorie „Flüssigkeiten“. Das bedeutet Make-Up, Mascara und Nagellack fallen unter diese Regelung und dürfen nur in beschränkter Menge mitgenommen werden.
Von der Regelung ausgenommen sind feste und puderartige Kosmetikartikel, d.h. Puder und Lidschatten dürfen auch in größeren Mengen mitgenommen werden und müssen nicht in den Plastikbeutel.
Da es bei diesen Produkten keine Standard-Regelung gibt, die auf allen Flughäfen gültig ist, soll es Fälle geben, bei denen das Sicherheitspersonal den Lippenstift als creme-artig einstufen. Die Einstufung zwischen fest und creme-artig, wird deshalb nicht zu 100% einheitlich durchgesetzt.
Medikamente und Babynahrung
Medikamente und Babynahrung sind von der EU-Richtline ausgenommen und dürfen mitgenommen werden, wenn diese während der Reise benötigt werden.
Auch wenn die Gefäße mehr als 100 ml fassen und der Inhalt flüssig ist, dürfen diese ohne Mengenbeschränkung mitgenommen werden.
Diese Medikamente oder Getränke für Babys müssen auch nicht in einzelne Beutel verpackt werden.
Das Sicherheitspersonal darf einen Nachweis der Notwendigkeit verlangen, deshalb sollten Sie insbesondere Medikamente mit dem Namen des Patienten sowie der individuellen Dosierungsangabe beschriften. Die dafür passenden Aufkleber und die Beschriftung wird meist in der Apotheke vorgenommen.
Bei anderen Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie z. B Spritzen für Diabetiker ist eine Bescheinigung des Arztes notwendig. Der Arzt muss in diesem Falle ein spezielles Formular ausfüllen, welches Sie dann mit zum Flughafen nehmen müssen.
Duty-Free Einkäufe
Duty-Free Einkäufe, sind auch von der Flüssigkeitsregelung ausgenommen. Verkaufte Getränke werden vom Personal in einer durchsichtigen und versiegelten Tasche gepackt. Dies geschieht an der Kasse des Duty-Free-Shops und ist Aufgabe der Verkäufer.
Die Tasche, muss bis zum Austritt der Sicherheitszone des Zielflughafens verschlossen bleiben.
Die Duty-Free-Einkäufe sollten in Ihrem Handgepäckstück verstaut werden, denn einige Fluggesellschaften zählen diese sonst als zusätzliches Handgepäckstück.