• Flug verpasst?

    Rechte und Pflichten

Flug verpasst?

Die Faustregel besagt: Möglichst 2 Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Meistens empfehlen die Airlines lieber zu eher als zu knapp am Flughafen zu erscheinen. Dennoch gibt es immer Gründe wie vergessende Unterlagen, ein defektes Auto oder die schier endlose Parkplatzsuche am Flughafen, die oft dazu führen den Flug zu verpassen.

Umbuchen

Das erste, was Sie tun sollten ist es den Flug umzubuchen bzw. sich um einen Alternativflug zu kümmern. In heutigen Zeiten der vielen Billigflügen ist das Umbuchen zum Teil mit sehr hohen Gebühren verbunden, sodass es manchmal günstiger sein kann einen neuen Flug zu buchen. Vergleichen Sie dafür die Preise im Internet. Die Gebühr setzt sich meistens aus einer Umbuchungsgebühr (meist zwischen 0-200€, je nach Klasse und Airline) + die Differenz des neuen Flugpreises, sofern dieser über den des alten lag. Je kurzfristiger ein Flug gebucht wird, desto höher wird in der Regel der Ticketpreis, sodass eine Differenz in fast allen Fällen vorhanden ist.

Sie sollten sich am Schalter der Airline informieren, welche Alternativen Möglichkeiten es gibt und wie teuer diese sind. Bei Linienflügen innerhalb der EU oder Deutschlands erhalten Sie meistens noch am selben Tag einen Flug. Bei Urlaubsflügen oder Langstreckenflügen evtl. erst an einem anderen Tag.
An Messetagen oder in Ferienzeiten kann es generell schwierig werden noch einen Platz in der nächsten Maschine zu bekommen.

Welche Rechte habe ich nun? Kann ich eine Rückerstattung anfordern?

Wenn Sie Ihren Flug aus eigenem Verschulden verpassen, sind Sie auf die Kulanz der Airline angewiesen. Dass bedeutet: Sie haben kein Recht auf die Rückzahlung des Ticketpreises und auch eine Umbuchung kann nicht verlangt werden. Dennoch sind die meistens möglich, da eine Gebühr dafür verlangt wird.

Einen Teil der Kosten, können Sie dennoch zurückfordern. Dabei handelt es sich um die Steuern und die Flughafengebühren. Diese Gebühren müssen die Airlines nicht bezahlen, wenn Sie nicht fliegen, weshalb Sie verpflichtet ist Ihnen diese zu erstatten. Das gilt nicht nur bei stornierten Flügen, sondern auch für verpasste Flüge.

Anspruch auf meinen Rückflug?

Wer seinen Hinflug verpasst, hat dennoch Anspruch auf den Rückflug, sofern es sich um Oneway-Flüge handelt.

Generell empfehle ich Ihnen Kontakt mit der Airline aufzunehmen und den Rückflug zu bestätigen. So sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.

Ausnahmen gibt es bei zusammenhängenden Flügen mit Umstiegen. Dort können die Gebühren nachkalkuliert werden, wenn Teilstrecken nicht angetreten werden/ bzw. nicht in der angegebenen Reihenfolge. Dass heißt, wenn Sie einen Flug von A nach C mit Zwischenstopp in B gebucht haben und den ersten Flug von A nach B der Teilstrecke verpassen und mit einer anderen Airline fliegen, dann kann der Flugpreis zugunsten der Airline nachkalkuliert werden, wenn Sie mit dem ursprünglichen Ticket von B nach C im Anschluss weiter fliegen möchten.

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