Da mit Aufgabegepäck teilweise sehr grob umgegangen wird, sollten Sie es vermeiden zerbrechliche und empfindliche Gegenstände dort unterzubringen.
Sollte sich das nicht vermeiden lassen, packen Sie diese besonders gut ein.
Egal um welchen Schaden es sich handelt, ob Kratzer in der Hartschale, einen Riss in der Tasche oder eine fehlende Rolle, Sie sollten schnell handeln.
1.
Als erstes melden Sie den Schaden direkt am Flughafen, dies geschieht an einem Serviceschalter der jeweiligen Airline. Sollte keiner vorhanden sein oder bereits geschlossen, suchen Sie einen Informationsschalter des Flughafens auf.
Den Schaden sollten Sie sich auf jeden Fall bestätigen lassen, auch ein Beweisfoto sollten zuvor gemacht werden.
2.
Denn als nächstes ist es wichtig, dass Sie die Beschädigung zusätzlich schriftlich melden und den Schaden möglichst präzise dokumentieren.
Dafür können Sie ein Formular verwenden. Im folgenden Link finden Sie einen Musterbrief der von „Flugrecht“ zur Verfügung gestellt wurde.
Der Brief richtet sich an die Fluggesellschaft, die den Flug ausgeführt hat. Bei Code-Sharing Flügen, richten Sie den Brief an die Airline, die in der Buchungsbestätigung angegeben wurde.
3.
Schicken Sie die Entschädigungsforderung so schnell wie möglich ab, denn laut des Montrealer Übereinkommen beträgt bei den meisten Airlines die Frist lediglich 7 Tage. Wenn das Gepäck verspätet ankommt, beträgt die Frist 21 Tage.
Gelingt es der Airline nicht, nachzuweisen dass Ihr Koffer vorher bereits beschädigt war oder dieser schlecht verarbeitet wurde, steht Ihnen ein Schadensersatz bis zu 1400€ zu. Optimalerweise, sollten Sie kurz vor der Abgabe des Koffers bereits ein Beweisfoto von dem vorherigen Zustand machen.
4.
Nachdem Sie die Forderung abgeschickt haben, heißt es abwarten und hoffen, dass die Airline diesen akzeptiert und Sie angemessen entschädigt.