Eine aktuelle kritische politische oder wirtschaftliche Lage, kann dazu führen, dass das Auswärtige Amt für ein Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht.
Was bedeutet eine Reisewarnung für mich?
Eine Reisewarnung ist die höchste Warnstufe, welche nur im äußersten Fall, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht ausgerufen wird. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung, dass Land oder eine Region nicht zu bereisen bzw. zu verlassen.
Für die offiziellen Warnungen ist das Auswärtige Amt zuständig. Dieses bewertet und beobachtet die Reisebedingungen in den entsprechenden Ländern. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sind die Hinweise immer auf dem aktuellsten Stand.
Unterschieden wird des Weiteren zwischen einer Reisewarnung und einer Teilreisewarnung. Eine Teilreisewarnung gilt hingegen der Reisewarnung nur für ein bestimmtes Gebiet. Eine allgemeine Reisewarnung bezieht sich auf das ganze Land.
Gründe für eine Reisewarnung
Eine Reisewarnung wird nur ausgerufen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht bzw. wenn die Annahme besteht, dass zeitnah eine Gefahr entsteht.
Gründe dafür könnten kritische politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse oder Naturkatastrophen sein.
Kostenlose Stornierung bei einer Reisewarnung?
Ja, sofern Sie aufgrund höherer Gewalt nicht in das Urlaubsland reisen können. Dazu zählen dann Naturkatastrophen oder instabile politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verhältnisse.
Aber Achtung
Ein einzelner Terroranschlag reicht oft nicht als Grund für eine kostenlose Stornierung aus. Das hängt von Fall zu Fall und von der jeweiligen Airline bzw. dem Reiseveranstalter ab.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde:
Palästinensische Gebiete (Teilreisewarnung)
Gaza-Streifen
- keine konsularische Hilfe möglich
- von Aufenthalten wird abgeraten
Nordsinai
- erhebliche Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai
- von Aufenthalten wird abgeraten
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
- von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten
Grenzgebiet zu Ägypten
- Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen
Angrenzendes Gebiet zum Gaza-Streifen
- von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit dringend abgeraten
Demokratische Republik Kongo (Teilreisewarnung)
- vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt
- insbesondere folgende Provinzen: Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental
- vor Besuchen von Nationalsparks in diesen Regionen wird auch abgeraten
Es finden immer wieder Kämpfe zwischen kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen statt.
Algerien (Teilreisewarnung)
Terrorismus
- vor Reisen in die algerischen Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt
- auch vor Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wird gewarnt
Es kam in den letzten Jahren immer wieder zu Terroranschlägen und Entführungen. Zurzeit besteht eine angespannte Sicherheitslage in der gesamten Region.
Niger (Teilreisewarnung)
Terrorismus/ Entführungen
- Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Regionen wird gewarnt: Provinz Agadez (einschließlich der Stadt Agadez), Provinz Diffa, die nördlichen Teile der Provinz Tahoua nördlich von der Stadt Tahoua, die nördlich von Niamey gelegenen Teile der Provinz Tillabéri (einschließlich der Stadt Tillaberi), Park „W“ im südlichen Teil der Provinz Tillabéri sowie die südlichen Teile der Provinzen Maradi und Zinder (Gebiete südlich der Städte Maradi, Tessaoua, Zinder, Goré).
Es besteht in diesen Regionen ein hohes Risiko von Terroranschlägen und ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen in die übrigen Landesteile mit Ausnahme der Hauptstadt Niamey und der Stadt Dosso sowie des Korridors der Verbindungsstraße zwischen Niamey und Dosso wird dringend abgeraten.
Syrien (Reisewarnung)
- deutsche Botschaft geschlossen – keine konsularische Hilfe
- alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert
Grund für die Reisewarnung in der ganzen Region sind komplexe militärische Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen.
Somalia (Reisewarnung)
- vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt
In Somalia kommt es immer wieder zu schweren Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungen. Vor den Küsten Somalias, seiner Nachbarstatten und in den angrenzenden Gewässern besteht das Risiko von Piratenabgriffen und Kaperungen.
Ägypten (Teilreisewarnung)
Sinai-Halbinsel
- vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt
- von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten
Übrige Landesteile
- vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt
- von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten
Reisen in den Gazastreifen
- Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen
Tschad (Teilreisewarnung)
- vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt: in die Region des Tschadsees, in das Grenzgebiet zu Kamerun, in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republiksowie in das Grenzgebiet zu Libyen
- von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen der Republik Tschad einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird dringend abgeraten
Grund dafür sind Sprengstoffanschläge. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Burkina Faso (Teilreisewarnung)
- vor Reisen in folgende Regionen bzw. Provinzen wird gewarnt:
- Sahel im Norden und das Grenzgebiet zu Mali im Westen Burkina Fasos (Provinzen Soum, Oudalan und Seno, Loroum, Yatenga, Sorou, Kossi und Kenedougou)
- Provinzen Houet (westlich der Stadt Bobo-Dioulasso) und Comoe (westlich der Städte Banfora und Niangoloko)
- Östliche und südöstliche Provinzen (Provinzen Gnagna, Yagha, Komandjari und Tapoa in Richtung Niger sowie Provinzen Gourma, Koulpelogo, Kompienga und Boulgou in Richtung Benin und Togo, mit Ausnahme des Stadtgebiets von Fadan’Gourma)
- auch wird davon abgeraten, auf dem Landweg nach Burkina Faso einzureisen. Dies gilt auch für die Einreise aus südlicher Richtung wie Togo
Grund dafür ist weiterhin eine zunehmend hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und Übergriffe auch auf westliche Ausländer.
Mauretanien (Teilreisewarnung)
- von Reisen in das Gebiet nördlich der Stadt Ouadane sowie die Regionen Hodh El Gharbhi und Hodh El Charghi wird dringend abgeraten
- auch von Reisen in Norden Mauretaniens, ausgenommen ist die Hafenstadt Nouadhibou, wird dringend abgeraten
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Irak (Teilreisewarnung)
- vor Reisen nach Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak wird gewarnt
- Von nicht dringend erforderlichen Reisen in der Region Kurdistan-Irak wird aufgrund anhaltend erhöhter Gefahr von Terroranschlägen abgeraten
- besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen, Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie in den Norden der Provinz Babel
Des Weiteren entspricht der Luftverkehr nicht immer den europäischen Sicherheitsstandards. Die Airline Iraqi Airways steht auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU und sollte vermieden werden.
Zentralafrikanische Republik (Reisewarnung)
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird aufgrund fortdauernder sehr hoher Sicherheitsrisiken und wieder aufflammender Kampfhandlungen gewarnt.
Nigeria (Teilreisewarnung)
- es wird vor Reisen in die nördlichen Bundesstaaten Borno, Yobe und Adamawa gewarnt
- darüber hinaus wird auch von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile Nordnigerias abgeraten
- von Reisen in die Bundesstaaten Kaduna, insbesondere Südkaduna, Plateau, Nassarawa, Benue, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, insbesondere die Hauptstadt Owerri, Abia, Anambra, Ebonyi, Edo, Enugu, Delta, Kogi, den südlichen Teil von Cross Rivers, Ogun und Akwa Ibom wird abgeraten
- von Reisen in die vorgelagerten Küstengewässer wird aufgrund Piraterie auch abgeraten
Der Grund dafür ist ein besonders hohes Entführungsrisiko. In Kaduna, Plateau und Kano-Stadt sind in jüngster Vergangenheit auch Ausländer Opfer von Entführungen bzw. Entführungsversuchen geworden. Dabei wurde eine Ausländerin bei einem Entführungsversuch getötet.
Reisende in die übrigen Landesteile werden um besondere Vorsicht gebeten.
Japan (Teilreisewarnung)
- vor Aufenthalten in der von der japanischen Regierung ausgewiesenen Roten Zone (Zone 3) um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird weiterhin gewarnt
- von nicht notwendigen kurzen Reisen und allen langfristigen Reisen in die Gelbe und Grüne Zone (Zonen 2 und 1) wird abgeraten.
- Bei den evakuierten Gebieten handelt es sich um
- das gesamte Gebiet der Ortschaften von Futaba und Okuma sowie
- um Teile der Ortschaften von Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie und Tomioka
Grund dafür ist eine Nuklearkatastrophe am 11. März 2011 eines Atomkraftwerkes in Fukushima.
Pakistan (Teilreisewarnung)
- von Reisen in den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) wird aufgrund der aktuell erhöhten Spannungen zwischen Indien und Pakistan abgeraten
- vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa, in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan und nach Belutschistan wird gewarnt
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge.
Philippinen (Teilreisewarnung)
- vor Reisen in folgende Regionen oder Gebiete gewarnt:
- Zamboanga Peninsula (Region IX)
- Northern Mindanao (Region X)
- Davao-Region (Region XI), einschließlich der Insel Samal, aber mit Ausnahme von Davao City
- Soccsksargen (Region XII)
- Autonomous Region of Muslim Mindanao (ARMM) mit dem Sulu-Archipel, also den Inseln zwischen Mindanao und Ost-Malaysien (wie Tawi-Tawi, Sulu, Basilan)
- Sulu-See
- Süd-Palawan (südlich von Puerto Princesa)
- von nicht erforderlichen Reisen in andere Regionen von Mindanao und in der Mindanao-See wird abgeraten
Der Grund dafür ist die allgemein akute Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen. Für die gesamte Insel Mindanao gilt bis mindestens Ende 2019 Kriegsrecht. Diese Maßnahme beinhaltet u.a. Ausgangssperren, militärische Kontrollposten sowie die Aussetzung bestimmter Bürgerrechte.
Jemen (Reisewarnung)
Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich gegebenenfalls dort noch aufhalten, werden aufgefordert, aus dem Jemen auszureisen.
Sowohl die politische als auch die Sicherheitslage ist im ganzen Land ausgesprochen volatil. Die Gewährleistung der Sicherheit durch staatliche Behörden ist nicht sichergestellt. Die deutsche Botschaft in Sanaa ist außerdem vorübergehend geschlossen.
Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.
Südsudan (Reisewarnung)
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt. Grund dafür ist eine instabile Sicherheitslage, die von vielen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet ist.
Libyen (Reisewarnung)
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich gegebenenfalls dort noch aufhalten, werden zur sofortigen Ausreise aufgerufen.
Grund dafür ist in weiten Teilen des Landes eine sehr unübersichtliche und unsichere Lage. Es besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge insbesondere gegen staatliche Institutionen.
Die deutsche Botschaft in Tripolis ist geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Ukraine (Teilreisewarnung)
- vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt
- Vor Reisen in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird ebenfalls gewarnt:
- im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka (nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
- im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar
- bei Reisen in andere Orte wird um erhöhte Vorsicht geboten; sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen sowie sich unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk in Verbindung zu setzen
- von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten
Afghanistan (Reisewarnung)
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Grund dafür ist eine erhöhte Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierte Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat oder einer Entführung zu werden, der man sich bewusst sein sollte.
Schon vor Abreise sollte man sich bei Reisen nach Afghanistan in die Krisenvorsorgeliste eintragen.
Kamerun (Teilreisewarnung)
- vor Reisen in die anglophonen Regionen North-West und South-West wird gewarnt
- generell wird von Reisen in entlegene Gebiete Kameruns dringend abgeraten
- vor Reisen in die Region Extrême-Nord (auch Tschadsee) wird gewarnt
- vor Reisen in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird aufgrund grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppender dortigen Rebellen ebenfalls gewarnt
- gewarnt wird darüber hinaus vor Reisen zur Halbinsel Bakassi und Umgebung aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme
- von Reisen in die Regionen Adamaoua und Nord wird aufgrund gewalttätiger Übergriffe auch abgeraten.
Grund dafür ist ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisikos, auch für Staatsangehörige westlicher Staaten.
Mali (Teilreisewarnung)
- Vor Reisen nach und in Mali nordöstlich der Linie mauretanische Grenze-Yelimané-Diéma-Kolokani-Koulikoro-entlang des Nigerflusses bis Ségou-Bla-Koutiala-Grenze Burkina Faso bei Faramana wird gewarnt
- Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile von Mali einschließlich der Hauptstadt Bamako wird abgeraten
- Fahrten in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden
Grund dafür sind Anschläge und militärische Kampfhandlungen.
Eritrea (Teilreisewarnung)
- vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak-Archipels sowie vor Einreisen auf dem Landweg wird gewarnt
- Eine Einreise auf dem Luftweg wird empfohlen
- vor Reisen in das Grenzgebiet zu Dschibuti wird gewarnt (Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt angespannt)
- von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien wird abgeraten
- von Reisen in das Grenzgebiet zu Sudan wird ebenfalls weiterhin abgeraten (Minengefahr)
Libanon (Teilreisewarnung)
Gewarnt wird vor folgenden Reisen:
- Bekaa-Ebene nördlich der Stadt Baalbek sowie in die Bezirke Akkar und Tripoli (mit Ausnahme der Stadtteile Minaa und Maarad),
- grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel bis 5km Entfernung zur Grenze,
- palästinensische Flüchtlingslager und
- südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“ (Gebiete südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens sowie von der Küste bis zur Camile Chamoun Straße / Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Er Rouais und Laylaki, ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen)
Abgeraten wird vor folgenden Reisen:
- übrige Bekaa-Ebene mit Ausnahme der Gebiete zwischen Zahle und Kefraiya,
- Bezirke Minieh-Dinnieh und in die Stadtteile Minaa und Marrad im Bezirk Tripoli
- Gebiete südlich des Litani mit Ausnahme der Stadt Tyros