Der Chef genehmigt den Urlaub nicht oder die Kinder werden krank – es gibt immer Gründe, warum ein Flug manchmal storniert oder umgebucht werden muss. Leider ist eine Umbuchung oder Stornierung immer mit Kosten verbunden und sollte wenn möglich vermieden werden.
ABER in diesem Artikel decken wir zudem Möglichkeiten auf einen Teil der Flugkosten erstattet zu bekommen, auch wenn der von Ihnen gebuchte Flug nicht storniert bzw. umgebucht werden kann.
Für die Umbuchung eines Fluges gibt es keine generellen Regelungen, dass heißt jede Fluggesellschaft handhabt dies etwas anders.
Billig-Tickets von Ryanair Air oder EasyJet können meistens nur gegen die komplette Gebühr eines anderen Fluges umgebucht werden; die Stornierung ist gar nicht erst möglich bzw. erhält man kein Geld zurück. Die Umbuchungsbgebühren sind in der Regel, aufgrund der billigen Ticketpreise höher als das Ticket selbst.
Bei Lufthansa können Flüge der Tarife „Economy Light“ und Buisness Saver“ nicht umgebucht werden.
Umbuchung durchführen
Die Umbuchung kann meistens bequem online durchgeführt werden. Melden Sie sich dafür mit Ihren Buchungsdaten an und wählen Sie den entsprechenden Punkt aus.
Bei Lufthansa erhalten Sie die Preisdifferenz, wenn der umgebuchte Flug günstiger ist als der ursprüngliche Flug, in den nächsten Tagen zurückerstattet (sofern der Flug storniert/ umgebucht werden kann).
Bei vielen anderen Airlines wie Eurowings, Swissair, Easyjet oder Ryanair wird die Preisdifferenz bei einer Umbuchung auf ein günstigeres Ticket nicht zurückerstattet.
Umbuchung/ Stornierung bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen ist man auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Ist dieser damit einverstanden, ist es nicht unüblich, dass noch eine Bearbeitungspauschale fällig wird; diese Pauschale liegt meistens unter 30€. Diese Gebühr ist auch angemessen, da die Umbuchung mit einem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Kann die Pauschalreise von Ihnen nicht angetreten werden, dürfen Sie eine Ersatzperson stellen. Auch dafür fallen Gebühren an, die unterschiedlich hoch auffallen.
Tipp: Wenn Sie keine Ersatzperson parat haben und die Reise nicht antreten können, verkaufen Sie Ihre Reise als „Stornoreise“ über ein dafür spezialisiertes Internet-Portal. Damit können Sie Ihre Ausfallkosten minimieren und der Käufer freut sich, dass er eine Reise bis zu 70% günstiger erhalten konnte (Win-Win Situation).
Umbuchung wegen unvorhersehbarer Ereignisse
Herrschen in dem Urlaubsland Unruhen bzw. existiert für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung, können Sie, wenn zum Zeitpunkt der Buchung noch keinerlei Bedenken/ Unruhen vorhanden waren, oftmals kostenlos umbuchen oder stornieren. Aber eine Reisewarnung berechtigt nicht zur Umbuchung, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar, dass heißt Sie sind auf die Kulanz der Airline angewiesen.