• Streik

    Was tun?

IHR RECHT

Sie haben aber ab der fünften Verspätungsstunde das Recht, Ihr Flugticket zurückgeben und eine komplette Erstattung des Ticketpreises zu erhalten.  Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten wie Unterkunft und Versorgung entlassen.

Streik

Die Piloten streiken – das hat große Auswirkungen, viele Flüge werden annulliert, die Passagiere müssen warten. Aber welche Rechte haben die Passagiere in solchen Situationen?

Versorgungsleistungen am Flughafen

Ab 2 Stunden Verspätung stehen Ihnen Essen und Getränke zu. Die Airlines verteilen meist Gutscheine, mit denen Sie in den Duty-free Shops einkaufen gehen können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, ist die Airline dazu verpflichtet Sie in einem Hotel unterzubringen bzw. eine Übernachtung zu übernehmen.

Wie komme ich an mein Ziel?

Der Reiseveranstalter bzw. die jeweilige Fluggesellschaft muss Sie schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei kürzeren Streiks reicht es zu warten. Bei einem längeren Ausstand muss die Airline eine Ersatzbeförderung organisieren hierfür kann z. B. die Airline Sie mit Bus und Bahn zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Da die Airline meist nicht automatisch auf Sie zu kommt, sollten Sie unbedingt einen Schalter der Airline aufsuchen und alles weitere in Erfahrung bringen.

Recht auf Entschädigung?

Ab 3 Stunden Verspätung steht Ihnen normalerweise eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Diese Verordnung greift aber nicht bei „außergewöhnlichen Umständen“, dazu gehören die Streiks. Aus diesem Grund müssen Airlines Ihnen keine Entschädigung zahlen.

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, kann der Reisepreis gemindert werden. Bei Kurzreisen können Sie je nach Situation sogar kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Dies ist immer möglich, wenn der Veranstalter seine Pflichten nicht erfüllen konnte.

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