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    Hinweise & Freimengen

Zoll – Hinweise und Freimengen

Um bei der Rückkehr aus Ihrem Urlaub keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie beachten welche Gegenstände bis zu welcher Menge eingeführt werden dürfen. Unterschieden wird zwischen der Rückkehr aus einem europäischen Land (Reisen innerhalb der EU) und der Rückkehr aus einem nicht-europäischen Land. Wobei es beim letzteren wesentlich mehr Einschränkungen gibt.

Genehmigungspflichtige Waren

Nur wenige Waren sind generell verboten; alle nun aufgeführten Gegenstände und Waren dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.

  • Bargeld ab 10.000 Euro muss immer angemeldet werden
  • bestimmte Arznei- und Betäubungsmittel
  • Feuerwerkskörper
  • Waffen und Munition
  • Jugendgefährdende, sowie verfassungswidrige Schriften und Medien
  • Kulturgüter
  • Folterwerkzeuge
  • gefährliche Hunde
  • Konflikt- und Blutdiamanten
  • Tiere und Pflanzen, sowie Produkte daraus, die unter das Artenschutzabkommen fallen


Freimengen bei der Einreise aus einem EU-Land

Steuerfrei eingeführt werden dürfen nur Waren, die für den Eigengebrauch bestimmt sind. Da der Begriff der Menge, die noch als „Eigengebrauch“ gelten soll sehr unterschiedlich interpretiert wird, gibt es für Tabakwaren und Alkoholische Getränke genauer Richtlinien (bezogen auf Flugreisen).

Tabakwaren:

  • 800 Stück Zigaretten
  • 400 Stück Zigarillos
  • 200 Stück Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak
  • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkoholische Getränke:

  • 10 Liter Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
  • 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier
  • Wein unterliegt keiner Mengenbeschränkung

Des Weiteren dürfen zusätzlich 10 kg Kaffee abgabenfrei eingeführt werden.

Falls die vorstehenden Reisefreigrenzen überschritten werden, sind Einfuhrgebühren zu entrichten.

Freimengen bei der Einreise aus einem nicht EU-Land

Die Waren müssen ebenfalls für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Die Freimengen sind aber erheblich geringer. Folgende Mengen dürfen abgabefrei eingeführt werden.

Tabakwaren:

  • 200 Stück Zigaretten
  • 100 Stück Zigarillos
  • 50 Stück Zigarren
  • 250 Gramm Rauchtabak
  • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkoholische Getränke:

  • 1 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent)
  • 2 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von weniger als 22 Volumenprozent)
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

weitere Waren:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 430€ Euro (bei Flugreisen)
  • bei Reisenden unter 15 Jahren nur bis zu einem Warenwert von 175€

Falls die vorstehenden Reisefreigrenzen überschritten werden, sind ebenfalls Einfuhrgebühren zu entrichten.

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